Impressum

Huisman GmbH
Maschinen und Verschleißteile
An der Wiek 19
26689 Apen

Telefon: (0 44 89) 935 505
Fax: (0 44 89) 935 499
info@huisman-gmbh.de

Geschäftsführer: Christoph Beelmann
Handelsregister: HRB 5684
Amtsgericht Oldenburg
USt.-Id.-Nr.: DE 231 873 699

 

Unsere Hinweise zum Datenschutz


AGB

I. Allgemeines
1.    Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen haben Gültigkeit für alle - auch künftigen - Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt.
2.    Abweichende oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
3.    Sind uns in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder Rechnung offensichtliche Irrtümer, wie Rechenfehler oder dergleichen unterlaufen, haben wir das Recht, die Belege nachträglich richtig zu stellen. Dadurch entstehende Differenzbeträge sind mit Verfall der zuerst erstellten Rechnung zu bezahlen.
4.    Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

II. Angebote
1.    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.    Zeichnungen, Ablichtungen, Gewichte, Maße und andere Leistungsdaten in Drucksachen (wie Prospekte Rundschreiben, Preislisten) oder sonstige Vereinbarungen (einschl. mündlicher Nebenabreden) sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, sofern die Gesamtleistung des Kaufgegenstandes deshalb nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden insoweit zumutbar ist.
3.    Auftragsänderungen werden nur durch unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen verbindlich.
4.    Da wir auftragsbezogen fertigen, ist eine unverzügliche Prüfung der Auftragsbestätigung inkl. der anliegenden Unterlagen durch den Kunden erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese Auftragsbestätigung inkl. Zeichnungen, Maße und sonstigen Leistungsdaten innerhalb von 24 Stunden zu prüfen und mit Prüfungsvermerk an uns zurückzusenden. Bei nicht rechtzeitiger Prüfung entfällt jegliche Gewährleistung für den Kunden gem. Ziff. VIII.

III. Preise
1.    Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll.
2.    Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.
3.    Sämtliche Zahlungen sind in EURO an uns zu leisten.

IV. Zahlungsbedingungen
1.    Sämtliche Zahlungen sind in EURO an uns zu leisten.
2.    Für alle Zahlungen gelten die jeweils auftragsbezogen festgelegten Zahlungsbedingungen und Zahlungsziele. Soweit nichts anderes festgelegt, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
3.    Der Käufer kommt auch ohne Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit zahlt. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
4.    Zahlungen können nach unserer Wahl mit anderen noch offen stehenden Forderungen verrechnet werden.
5.    Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Käufers und sind uns ohne Abzug unverzüglich zu vergüten.
6.    Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basissatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
7.    Ab der zweiten Zahlungserinnerung und für jede weitere Mahnung werden neben den Zinsen auch entsprechend Mahngebühren berechnet.
8.    Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, so sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Aufträge, auch wenn diese bereits schriftlich bestätigt wurden, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit durch Bankbürgschaft auszuführen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
9.    Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
10.    Der Kunde ist verpflichtet uns von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit gem. der InsO zu unterrichten. Sofern der Kunde – soweit er eine Kapitalgesellschaft ist - diese Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet, haftet der Geschäftsführer des Kunden für den uns daraus entstehenden Schaden persönlich.
11.    Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

V. Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
1.    Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechsel erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
2.    Eine etwaiger Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren nimmt der Kunde für uns vor, ohne uns zu verpflichten. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen gefüllt, vermischt oder verbunden, die uns nicht gehören, erlangen wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
3.    Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und auch nur so lange er nicht im Verzug ist. Er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
4.    Zu unserer Sicherung tritt der Kunde schon jetzt im Voraus sämtliche Forderungen, die er aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwirbt, in Höhe ihres vollen Wertes an uns ab, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware vor oder nach der Bearbeitung oder Verbindung an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Erfolgt der Verkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren - sei es verarbeitet, unverarbeitet, gefüllt, vermischt oder verbunden - so wird uns die Forderung aus dem Weiterverkauf im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 heben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werkvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werkvertrag im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten.
5.    Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
6.    Der Kunde hat auf unser Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, an wen er die Vorbehaltsware verkauft hat und wie hoch die Forderungen aus diesen Weiterverkäufen sind. Wir haben das Recht, dem Käufer der Vorbehaltsware die Abtretung, ohne Benachrichtigung des Kunden, anzuzeigen.
7.    Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen insgesamt um mehr als 50%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
8.    Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, so lange er seine Verpflichtungen gegenüber uns ordnungsgemäß erfüllt.
9.    Wir haben das Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt.
10.    Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltswaren ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Zu diesem Zweck ist es uns gestattet, den Betrieb des Käufers zu betreten, Bücher und Papiere einzusehen, soweit es die Nachforschungen über den Verbleib der gelieferten Ware erforderlich macht, das Lager zu besichtigen und die Lagerbestände abzuschätzen und zu sichern. Müssen wir zur Sicherung unseres Eigentums (unserer Forderungen) von dem Kunden Ware übernehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, sind wir berechtigt, auf die betreffende Ware Abschläge bis zu 40% vom Warenwert vorzunehmen.

VI. Maße, Gewichte und Güten
1.    Angaben zu Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sowie Bezugnahmen auf Normen und Güten und deren Bestandteile stellen keine Zusicherungen oder Garantien da, ebenso wenig wie Konformitäts- oder Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.
2.    Wir sind berechtigt, Gewichte auch ohne Wägung nach Länge/Fläche oder nach Vorgaben von Vorlieferanten theoretisch zu ermitteln. Alle Angaben über Netto- und Bruttogewichte sowie Verpackungseinheiten und – Größen sind nur annähernd, aber unverbindlich.

VII. Lieferungen, Lieferzeit und Lieferungshinweise
1.    Versandweg, Beförderung bzw. sonstige Sicherungen sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Die Transportgefahr trägt in allen Fällen der Kunde - auch bei frachtfreier Anlieferung und/oder wenn der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
2.    Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Nachträgliche Auftragsänderungen verlängern das angegebene Lieferdatum bzw. die angegebene Lieferzeit entsprechend. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen im zumutbaren Umfang für den Kunden, sind zulässig und können einzeln berechnet werden. Die Lieferfrist ist unsererseits eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3.    Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht (z.B. durch nicht rechtzeitiger Abholung oder Verweigerung der Annahme), so geht die Gefahr auf den Kunden über. Die Kaufsache gilt dann als ordnungsgemäß angenommen.
4.    Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streik, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen (wie Feuer, Maschinenausfall, Rohstoff- oder Energiemangel), Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/Zollabfertigung sowie alle sonstigen Umstände gleich, ohne von uns verschuldet zu sein, die eine Warenlieferung von uns wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Das gilt auch, wenn die genannten Umstände während eines bereits bestehenden Lieferverzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
5.    Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

VIII. Mängelansprüche
1.    Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich anzuzeigen – spätestens innerhalb von 5 Werkstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.
2.    Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind uns – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung - unverzüglich nach Feststellung zu melden; spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Eingang der Ware.
3.    Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge steht dem Käufer nur ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung fehl oder sollte sie unzumutbar sein, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist der Mangel nicht erheblich, steht ihm nur ein Minderungsrecht zu.
4.    Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen beschränken sich diese jedoch nur auf die Teile, die Mängel aufweisen. Die von den schadhaften Teilen lösbaren Verbindungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit wieder verwendet werden können, sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
5.    Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt von Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.
6.    Über die Gewährleistung hinaus können keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere für Betriebsstörungen, Ein- und Ausbau von Teilen, Frachtausgaben und Folgeschäden gelten gemacht werden.
7.    Für die von uns hergestellten Produkte, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder aufgrund der Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen beschränken sich diese jedoch grundsätzlich nur auf die Teile, die Schäden aufweisen. Die von den schadhaften Teilen lösbaren Verbindungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit wieder verwendet werden können, sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
8.    Des Weiteren ist unsere Ersatzpflicht dann ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produktes, in welches unser Teilprodukt eingearbeitet wurde oder durch die Anleitung des Herstellers des Hauptproduktes verursacht worden ist. Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Käufer bzw. der Geschädigte die Beweislast.
9.    Die bei uns durchgeführten Härtelohnarbeiten werden gewissenhaft erledigt. Jedoch kann keine Gewähr über Härte, Oberflächengüte, Verziehen und Rissfreiheit gegeben werden.

IX. Haftung
1.    Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von uns zu vertretenden Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2.    Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf von einem Jahr ab Lieferung der Ware.

X. Datenschutz
1.    Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere zu speichern oder an eine Kreditorganisation zu übermitteln. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

XI. Salvatorische Klausel
1.    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der ganz oder teilweisen unwirksamen Bedingungen tritt diejenige Bedingung, die dem Willen von uns am nächsten kommt.
XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1.    Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Warenkauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (CISG) finden keine Anwendung.
2.    Erfüllungsort für Warenlieferungen und aller aus diesem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten ist D-26689 Apen. Gerichtsstand für beide Teile ist Westerstede. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
XIII. Sonstiges
1.    Holt ein Käufer, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer), oder dessen Beauftragter, Ware ab oder befördert oder versendet er sie in das Ausland, so hat der Käufer uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer die für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
2.    Bei Lieferungen von der Bundesrepublik in andere EU-Mitgliedsstaaten hat uns der Käufer vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

Huisman GmbH ,  An der Wiek 19 ,  26689 Apen
(Stand: November 2007)
 +49 4489 935505
 info@huisman-gmbh.de




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